Die Verwendung von Asbest ist in der BRD seit Mitte der 90er Jahre verboten. Seit 2005 gilt ein EU-weites Verbot.
Asbesthaltige Baustoffe sind bei älteren Gebäuden noch häufig als Altlasten im Gebäudebestand vorhanden. Bei Umbau- oder Abbruchmaßnahmen wird ein Kataster der Asbestvorkommen erstellt. Zur Gefährdungsabschätzung wird unterschieden ob Asbest in schwach oder in fest gebundener Form vorliegt.
Dementsprechend ist auch das Gefährdungspotential bei Sanierungsarbeiten und die Sanierungserfordernis unterschiedlich einzustufen. Typische Produkte sind Bodenbeläge (Floor Flex, Cushion Vinyl), leichte Platten (Promabest), Pappen, Schnüre, Schaumstoffe (Litaflex), Spritzasbest als Ummantelung, zementgebundene Erzeugnisse (Rohre, Wellplatten), Kleber, Kitte, Magnesitestriche u.v.a.m.
Wie auf der Informationsveranstaltung des Umweltministeriums Baden-Württem-berg am 27. November 2017 mitgeteilt wurde, können auch in Fliesenfugen und Klebern, Spachtelmassen, Putz und Mörtel geringe Mengen Asbest enthalten sein. Bei Renovierungs- oder Abbrucharbeiten können Fasern in großer Anzahl freigesetzt werden.
Weitere Informationen: Flyer LUBW und Umweltministerium BaWü
Quelle: um.baden-wuerttemberg.de