Im Rahmen von gerichtlichen Beweissicherungsverfahren werden Gutachten als unabhängiger Sachverständiger erstellt. Der Status des öffentlich vereidigten Gutachters durch die IHK ist bei Gerichtsgutachten nicht zwingend erforderlich und stellt auch keine Qualitätsgarantie dar.
Kooperation mit dem öffentlich vereidigten Gutachter Dr. Frank Dröscher Tübingen.